Versicherungsrecht und Handelsrecht

Das Versicherungs- und das Handelsrecht sind komplexe Themen in der juristischen Arbeit. Das Versicherungsrecht betrifft jeden, der eine Versicherung anbietet oder abschließt. Bei jedem Versicherungsvertrag kommen dem Versicherer und dem Versicherten gewisse Rechte und Pflichten zu. Zudem treten Versicherungsgesellschaften meist in Form von juristischen Personen auf, die in Gesellschaften vereint sind. Auch Online-Casinos wie das Casumo casino sind meist juristische Personen. Hier können ebenfalls Rechtsfragen auftreten. Im Streitfall kann ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden, wenn ein Spieler einen Gewinn nicht ausbezahlt bekommt. Das Handels- und Gesellschaftsrecht gehört in Deutschland zum sogenannten Privatrecht. Dort sind die gesetzlichen Grundlagen für alle Kaufleute festgelegt.

Versicherungsrecht

Das Allgemeine Versicherungsrecht in Deutschland wird durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) geregelt. Die gesetzliche Sozialversicherung hingegen unterliegt dem Sozialversicherungsrecht, das ein öffentliches Recht darstellt. Versicherer und Versicherungsnehmer unterliegen diesen gesetzlichen Vorschriften. Beispielsweise ist der Versicherer, also das jeweilige Versicherungsunternehmen, dazu verpflichtet, den Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss zu beraten und diese Beratung zu dokumentieren. Auf der anderen Seite ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrenumstände wahrheitsgetreu mitzuteilen. Ferner werden die Prämienzahlungen und die Bedingungen für eine Kündigung des Versicherungsvertrages in diesen Gesetzen festgeschrieben.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht gilt in Deutschland als Privatrecht und regelt die Rechtsnormen für alle Kaufleute. Alle Kaufleute unterliegen weltweit bestimmten Normen. Diese richten sich nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) sowie nach speziellen Gesetzen wie dem Wechsel- oder Scheckgesetz. Das Gesellschaftsrecht gehört im weiteren Sinn zum Privatrecht. Es regelt die Gesellschaftsformen, die zum Zweck eines wirtschaftlichen Verbands gegründet werden. Zu den wichtigsten Gesetzen gehören dabei beispielsweise das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz oder das Genossenschaftsgesetz. Bei Personengesellschaften wie der oHG oder der KG hat das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Gültigkeit.

Privatrecht und öffentliches Recht sind sehr umfangreiche Themenbereiche, die eine genaue Kenntnis erfordern. Eine Rechtsanwaltskanzlei, die auf diese Themen spezialisiert ist, kann hier am besten Auskunft geben.