Fachbereiche in der juristischen Arbeit

Das Tätigkeitsfeld von Juristen ist relativ breit. Im Bereich der Rechtswissenschaften gibt es mehrere Fachgebiete, die unterschiedliche Kenntnisse erfordern. Zwar haben alle Juristen die gleiche Ausbildung, doch manche spezialisieren sich im Laufe ihrer Karriere auf diverse Teilgebiete der Rechtswissenschaft. Hier finden Sie eine Reihe von Fachbereichen, die kurz erklärt werden und häufig von Klienten nachgefragt werden.
Miet- und Vertragsrecht
Das deutsche Mietrecht ist sehr umfangreich gestaltet. Durch einen Mietvertrag werden die Bedingungen zwischen Mieter und Vermieter geregelt. Im Rahmen eines Mietverhältnisses kann es jedoch immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter kommen. Das betrifft in erster Linie die Abrechnung der Betriebskosten, die Kündigung des Mietvertrags sowie die Kündigung durch den Vermieter aufgrund von Eigenbedarf. Vor allem bei Eigenbedarfskündigungen kommt es immer wieder zu Streitigkeiten. Im Mietrecht unterstützen die Rechtsanwälte ihre Klienten vor allem bei der Vertragsgestaltung und der Kontrolle. Auch bei Delogierungen, im allgemeinen Sprachgebrauch als Zwangsräumungen bekannt, ist der Einsatz eines Rechtsanwalts eine unabdingbare Voraussetzung.
Verträge werden von Konsumenten und Unternehmen fast täglich abgeschlossen.
Ein Kauf stellt ebenfalls einen Vertrag dar. Mithilfe eines Rechtsanwalts können Kaufverträge gründlich geprüft und unzulässige Passagen in Verträgen aufgedeckt werden.
Eigentumsrecht und Erbrecht
Das Eigentumsrecht bildet die Grundlage, um ein Vermögen aufzubauen und die Verfügungsberechtigung über eine bestimmte Sache zu erhalten. Verfügungen über das eigene Eigentum dürfen allerdings nicht gesetzeswidrig sein oder die Rechte anderer Personen verletzen. Das Eigentumsrecht ist in Deutschland im Grundgesetz verankert. Des Weiteren spielt das Eigentumsrecht eine Rolle im Erbrecht. Ein Eigentümer kann über seinen Tod hinaus über das Verfügungsrecht bestimmen, wenn dies testamentarisch festgelegt wird. In Deutschland haben alle Personen als Erblasser die Möglichkeit, ein eigenhändiges Testament oder ein öffentliches Testament zu verfassen. Beide Varianten müssen jedoch gewisse Formvorschriften berücksichtigen.
Im Rahmen einer letztwilligen Verfügung können sich Personen fachmännische Hilfe suchen und eine „gewillkürte Erbfolge“ festlegen. Diese weicht von der gesetzlichen Erbfolge ab.