Die Rolle der Notare

Der Notar spielt im deutschen Rechtssystem eine wichtige Rolle. Er fungiert als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und ist für sogenannte Willenserklärungen zuständig. Zum Notar kann nur jemand bestellt werden, der über ein abgeschlossenes juristisches Studium verfügt und in Deutschland mindestens fünf Jahre eine Zulassung als Rechtsanwalt hat und mindestens drei Jahr als solcher gearbeitet hat. Zudem muss jeder Anwaltsnotar auch die Fachprüfung erfolgreich absolviert haben.
Die Aufgaben des Notars
Die Hauptaufgabe eines Notars ist die notarielle Beurkundung von Rechtsgeschäften. Der Notar arbeitet im Gegensatz zu einem Rechtsanwalt unparteiisch. Tätig sind die Notare vor allem in den Rechtsbereichen Grundstücksrecht, Erbrecht, Familienrecht und dem Gesellschaftsrecht. Verträge wie ein Kaufvertrag über ein Grundstück, der Abschluss eines gültigen Erbvertrags sowie die Gründung einer Gesellschaft erfordern prinzipiell einen Notar. Eine notarielle Urkunde zeichnet sich juristisch dadurch aus, dass sie sofort vollstreckbar ist. Alle in dieser Urkunde enthaltenen Ansprüche können also ohne Klageeinbringung sofort durchgesetzt werden. Die Verpflichtung des Notars besteht hauptsächlich darin, alle Beteiligten über den Inhalt der notariellen Urkunde zu informieren und Unklarheiten im Vorfeld auszuräumen. In Deutschland herrscht zudem die freie Notarwahl. Der Notar selbst darf seinen Amtsbezirk nicht verlassen, doch es steht jedem Klienten frei, welchen Notar er für seine Ansprüche wählen will.
Besonderheiten des Notaramtes
Der Notar übt in Deutschland ein öffentliches Amt aus, welches aber trotzdem als freier Beruf gilt. Jedoch üben viele Notare dieses Amt hauptberuflich aus. Hauptberufliche Notare gibt es in Baden-Württemberg, in Bayern Brandenburg und Hamburg sowie in Mecklenburg-Vorpommern. Auch in Teilen Nordrhein-Westfalens sowie in Rheinland-Pfalz, in Sachsen, im Saarland, in Sachsen-Anhalt sowie in Thüringen findet man fast ausschließlich hauptberufliche Notare. Anwaltsnotare üben das Notaramt nebenberuflich als Rechtsanwälte aus. Sie findet man in jenen Gerichtsbezirken, welche dieses Amt bereits vor dem 1. April 1961 mit einem Anwaltsnotar besetzt haben. Dazu gehören die Regionen Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hessen und Niedersachsen. Auch in Teilen von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gibt es diese Anwaltsnotare.